Anzeige einer Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO und Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach  § 46 StVO

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Weitere Informationen zum Antrag

  • Wenn Sie eine Wallfahrt durchführen wollen, müssen Sie diese vorab bei der Straßenverkehrsbehörde anzeigen.

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen

  • Versicherungsbestätigung
  • ausführlicher Streckenplan

 

Das Landratsamt Miesbach wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

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Ende der Wallfahrt:


Geplante Wegstrecke:

Abgangsort:

Zwischenstationen:

Zielort:


Teilnehmer:

Verantwortliche Person(en)
Aufsichtsführende Person(en) bei der Wallfahrt
Versicherungsschutz
Streckenplan
Sonstige Bemerkungen:
Erklärungen:

Wie geht's weiter?

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

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