Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Einrichtung
Betroffene/r
Masernschutz
Zusammenfassung
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Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nur Personen gemeldet werden müssen, die nach Ansicht der Einrichtung/Pflegeperson keinen ausreichenden Masernschutz vorweisen können.

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Informationen zum Datenschutz gemäß §13 DSGVO

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Anmeldung mit MEIN UNTERNEHMENSKONTO

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Voraussetzungen

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Hinweis:

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Anmeldung OHNE Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Weiter ohne Bürgerkonto" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich ohne ein Bürgerkonto anzumelden. Alle Formularfelder müssen manuell befüllt werden. Die automatisierte Kommuniaktion erfolgt über das vom Antragsteller angegebene Emailkonto.

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Angaben zur Einrichtung

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Bitte nennen Sie den Personensorgeberechtigten oder Betreuer, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat.
Persönliche Daten der Personensorgeberechtigten/betreuenden Person
Bitte nennen Sie den Personensorgeberechtigten oder Betreuer, bei dem die betreute Person seinen Hauptwohnsitz hat.
Anforderungen Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 IfSG

Die Anforderungen gemäß § 20 Absatz 9 IfSG gelten als erfüllt wenn einer der folgenden Nachweise/Unterlagen vorgelegt wurde:

  • Nachweis über 1 Masernimpfung für Kinder im Alter von 13-24 Monaten

  • Nachweis über 2 Masernimpfung für Personen älter als 24 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist.

  • Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf

  • Bescheinigung einer Gesundheitsbehörde oder einer anderen Einrichtung, dass einer der oben angeführten Nachweise/ärztlichen Bescheinigungen bereits vorgelegt wurde

Personen die 1970 oder früher geboren sind, müssen keinen Nachweis erbringen.

Bitte Tragen Sie das Datum des Impftermins ein.

Bitte Tragen Sie das Datum des Impftermins ein.



Landratsamt Miesbach

Fachbereich 43

Wendelsteinstraße 1

83714 Miesbach 

www.landkreis-miesbach.de

 

08025 / 704 - 4300
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