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Bestellung einer Feinstaubplakette
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Die Feinstaubbelastung in Großstädten wird immer größer. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge verabschiedet. Die Verordnung trat am 1. März 2007 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt können Gebiete mit erhöhter Feinstaubbelastung für gewisse besonders schadstoffträchtige Kraftfahrzeuge gesperrt werden. Um dies auch im ruhenden Verkehr überprüfen zu können, werden die Fahrzeuge seit dem durch verschiedenfarbige Plaketten gekennzeichnet.

Informationshinweis zum Thema „verschiedenfarbige Plaketten“

Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge werden Plaketten in drei unterschiedlichen Farben verwendet. Die Plakette haben eine Größe von Mitteln ca. 80mm Durchmesser und werden an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt. Die Kennzeichnung erfolgt durch die auf der Plakette angegebenen Nummer und Farbe.

Die Schadstoffgruppe 1 ist die schlechteste Schadstoffgruppe, für Fahrzeuge dieser Kategorie wird keine Plakette ausgeben. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 erhalten eine rote, Schadstoffgruppe 3 eine gelbe und Schadstoffgruppe 4 eine grüne Plakette.

 

Je nach Smogbelastung dürfen dann in gekennzeichneten Gebieten nur noch Fahrzeuge mit entsprechender Plakette bewegt werden.

Informationshinweis zum Thema „gekennzeichnete Gebiete“

Mit den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Das Zusatzzeichen 1031 zum Zeichen 270.1 nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette ausgestattet sind.

Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:

  • mobile Maschinen
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbeindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisveordnung im Schwerbeindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ nachweisen
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anpruch genommen werden können
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
  • Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt

Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt seit 1. März 2007, unabhängig vom amtlichen Kennzeichen über die Zulassungsbehörden und auch über die nach § 47a Abs. 2 StVZO für die Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen.

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Informationen zum Datenschutz gemäß §13 DSGVO

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Eingabe der erforderlichen Daten

Die 17- stellige Fahrzeugidentifikations-nummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung im Feld „E“ bzw. im Fahrzeugbrief im Feld „4“.

Bitte geben Sie das Kennzeichen im Format MB-A-1 bis MB-ZZ-9999 ein.

Die Bestellung der Feinstaubplakette ist leider nicht möglich, da das Fahrzeug nicht die Schadstoffklasse 4 oder höher hat (Grüne Plakette). Die Ausgabe der Plaketten der Schadstoffklassen 2 (Rot) und 3 (Gelb) kann nur direkt über die Zulassungsstelle oder einer für die Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassenen Stelle erfolgen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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