Antragsteller
Antrag
Anlagen
Zusammenfassung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Allgemeine Informationen zum Antrag:

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken (gilt auch für an diese Straßen grenzende Fuß- und Radwege), ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen unter Vorlage eines Lageplans und eines Verkehrszeichenplans beim Landratsamt Miesbach zu stellen.

Aus dem Antrag und den Anlagen muss hervorgehen, wie die Absicherung der Baustelle geplant ist, ferner, ob und wie gesperrte Straßen gesichert und der Umleitungsverkehr gelenkt werden soll.

 

Für Baumaßnahmen ohne und/oder geringer Einengung von Fahrbahn und/oder Fußweg behält sich das Landratsamt Miesbach eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen vor.

 

Für Baumaßnahmen mit halbseitiger Sperrung und/oder Gesamtsperrung von Fahrbahn und/oder Fußweg behält sich das Landratsamt Miesbach eine Bearbeitungszeit von 30 Tagen vor.

 

Bei nicht fristgerechter Antragsstellung ist mit Ablehnung des Antrages zu rechnen.  

 

Ausgenommen davon sind Baumaßnahmen für die laufende Straßenunterhaltung sowie Notmaßnahmen (§ 45 Abs. 7 StVO)

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: (nach Erfordernis)

  • Verkehrszeichenplan / Beschilderungsplan
  • Umleitungsplan
  • Lageplan
  • geä. Regelplan

Das Landratsamt Miesbach - Fachbereich 24 - Kommunales und Verkehr wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

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Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Miesbach, Fachbereich 24.1 Straßenverkehr übermittelt

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (31.1 - Verkehr / ÖPNV) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

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Was möchten Sie beantragen?

Ich / Wir beantrage(n) Verkehrsabsicherung gemäß Regelplan Nr.

Die Jahresgenehmigung wird nur für Gemeinden ausgegeben

den Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung nachstehender näher bezeichneten Maßnahme

mit Verkehrsbeschränkung

mit Verkehrssicherung für

Sperrung für Fahrzeuge über

Dezimalzahl mit zwei Nachkommastellen, z.B. 37,50

Dezimalzahl mit zwei Nachkommastellen, z.B. 2,50

Dezimalzahl mit zwei Nachkommastellen, z.B. 3,50

Dezimalzahl mit zwei Nachkommastellen, z.B. 22,50

Beantragung als

Angaben zur Lage und Dauer der Maßnahme

Dauer der Sperrung

- bis zur Beendigung der Bauarbeiten -

Tatsächlich benötigte Arbeitstage im Genehmigungszeitraum

Bitte tragen Sie hier die Anzahl der tatsächlich benötigten Arbeitstage im Genehmingungszeitraum ein

Sondernutzung Gestattungsvertrag/ Nutzungsvertrag Sondernutzungs- erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast
Angaben zum verantwortlichen Bauleiter für die beantragte Maßnahme
Laden Sie Ihre Anlagen zum Antrag hoch:

Allgemeine Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund:

  1. Die Verkehrsflächen dürfen nicht mehr und nicht länger in Anspruch genommen werden, als unumgänglich notwendig.
  2. Die Baustellen müssen bei Tag und Nacht ausreichend gesichert, nach außen abgeschrankt, bei Dunkelheit beleuchtet und mit den amtlichen Verkehrszeichen versehen werden.
  3. Der Aufstellungsort / Ablagerungsort muss möglichst sauber gehalten werden.
  4. Für etwaige Unfälle im Zusammenhang mit der Sondernutzung muss die Haftung übernommen werden.   
  5. Die Erlaubnisbehörde kann notwendige weitere Auflagen im Erlaubnisbescheid festsetzen.
  6. Bei Nichterfüllung der Bedingungen / Auflagen ist die Erlaubnisbehörde nach vorheriger Androhung der Ersatzvornahme innerhalb angemessener Frist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Erlaubnisinhabers vorzunehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner vorherigen Androhung der Ersatzvornahme.   
  7. Der Erlaubnisnehmer hat bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße keinen Ersatzanspruch gegen den Träger der Straßenbaulast. 
Möchten Sie noch etwas hinzufügen?

Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

Landratsamt Miesbach

Fachbereich 24

Rosenheimer Str. 4

83714 Miesbach 

www.landkreis-miesbach.de

 

08025 / 704 - 2410
strassenverkehr@lra-mb.bayern.de
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